Ab wann ist der Energieausweis / Energiepass verpflichtend?
Den Energieausweis nach EnEV gibt es als
Bedarfs- und als Verbrauchsausweis.
Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach
der Anzahl der Wohneinheiten und dem Baujahr
des Gebäudes.
Für Neubauten müssen grundsätzlich bedarfsorientierte
Energieausweise ausgestellt werden.
Für Wohngebäude im Bestand gelten
folgende Regelungen:
Bei mehr als 4 Wohneinheiten, ganz gleich weiches
Baujahr, gilt Wahlfreiheit.
Bei Gebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten
wird nach Baujahr bzw. Baustandard
unterschieden. Wurde das Gebäude vor Inkrafttreten
der Wärmeschutzverordnung (WSchV
1977 (November 1977) errichtet, ist der
Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Bis zum 1. Oktober 2008 hatten Eigentümer
von allen Wohngebäuden die Wahlfreiheit
zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientierten
Energieausweis. Danach wird für Wohngebäude
mit weniger als 5 Wohnungen
(Baujahr vor 1978) der Bedarfsausweis Pflicht.
Ausnahme:
Das Wohngebäude wurde bereits nach diesem
Standard errichtet oder nachträglich entsprechend
modernisiert. In diesen Fällen besteht ebenfalls
Wahlfreiheit.
Hier der
Erfassungsbogen des verbauchsorientierten Energieausweises zum Download.
Sehen Sie auch die
Energieeinsparverordnung 2007.
Für weitere Informationen stehen ich Ihnen gern zur Verfügung. Nehmen Sie direkt
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