Hartmut Voigt
Schornsteinfegermeister
& Gebäudeenergieberater
in Bad Oldesloe, Rümpel,
Wolkenwehe und Sehmsdorf
Der Schornsteinfeger -
Ihr Sicherheits-, Umwelt-
und Energie-Experte


Energieausweise

Ab wann ist der Energieausweis / Energiepass verpflichtend?

Den Energieausweis nach EnEV gibt es als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis. Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und dem Baujahr des Gebäudes. Für Neubauten müssen grundsätzlich bedarfsorientierte Energieausweise ausgestellt werden.

Für Wohngebäude im Bestand gelten folgende Regelungen:

  • Bei mehr als 4 Wohneinheiten, ganz gleich weiches Baujahr, gilt Wahlfreiheit.



  • Bei Gebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten wird nach Baujahr bzw. Baustandard unterschieden. Wurde das Gebäude vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977 (November 1977) errichtet, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

  • Bis zum 1. Oktober 2008 hatten Eigentümer von allen Wohngebäuden die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis. Danach wird für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen (Baujahr vor 1978) der Bedarfsausweis Pflicht.


  • Ausnahme: Das Wohngebäude wurde bereits nach diesem Standard errichtet oder nachträglich entsprechend modernisiert. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

    Hier der Erfassungsbogen des verbauchsorientierten Energieausweises zum Download.

    Sehen Sie auch die Energieeinsparverordnung 2007.

    Für weitere Informationen stehen ich Ihnen gern zur Verfügung. Nehmen Sie direkt Kontakt zu mir auf.

    Datenschutz